Trennen Sie Sicherheitsfragen von Angaben auf dem Etikett
Bei Fragen zu künstlichen Aromen vermischen sich oft drei verschiedene Themen: die Wahrnehmung des Verbrauchers, die Angabe der Inhaltsstoffe und die Frage, ob ein Endprodukt eine bestimmte Aussage tragen kann. Halten Sie diese im RFQ getrennt. Ein Käufer fragt sich möglicherweise, ob eine Probe Formulierungen wie „künstlich aromatisiert“, „enthält künstliche Aromen“, „keine künstlichen Aromen“ oder eine gemischte Deklaration von natürlichen und künstlichen Aromen unterstützt. Bitten Sie um eine Antwort im Zusammenhang mit dem genauen Geschmackscode, dem Träger, der Formel, dem Zielmarkt und dem vorgeschlagenen fertigen Etikett.
Bevor Sie einen Anspruch genehmigen, fragen Sie den Lieferanten, was im Musterstadium unterstützt werden kann und was noch der behördlichen oder Kundengenehmigung des Käufers bedarf. Fordern Sie die erforderliche spezifische Erklärung COA, SDS/MSDS, TDS, Allergenerklärung, Zertifikat, behördliche Referenz oder Vegan- und Nicht-GVO-Erklärung an. Überprüfen Sie Haltbarkeit, Lagerung, Verwendungsmenge, Löslichkeit und Prozessverhalten für den ausgewählten Artikel, damit eine sensorische Übereinstimmung nicht mit einer konformen Etikettenposition verwechselt wird.
Für eine praktische Musteranfrage beschreiben Sie die Prozessbedingungen sowie das Anspruchsziel. Ein künstlicher Geschmack, der in einem kalten Sirup wirkt, muss möglicherweise in einer gebackenen Füllung, einem säurehaltigen Getränk, einer alkoholischen Basis, einem Fettsystem, einem Trockenpulver oder einem Schritt mit hoher Hitze anders überprüft werden. Die Antwort des Lieferanten sollte sich auf Dokumente und Probetests beziehen und nicht auf eine allgemeine Sicherheitssprache auf Kategorieebene.